Lifestyle Magazin & Shopping Guide
1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen finden Anwendung auf alle mit LAMIOMAG, Inh. Nanny Karius, Linienstraße 58, 10119 Berlin (nachfolgend "Verlag") geschlossenen Verträge im unternehmerischen Verkehr über die Erbringung von Dienstleistungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Die vom Verlag angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die Veröffentlichung und Verbreitung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet. Werbemittel im Sinne dieser AGB sind insbesondere: Bilder und Text, (u.a. Banner), eine sensitive Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch Bestätigung bzw. Annahme eines Angebotes in Textform, durch Übersendung einer Bestellung oder durch die online erfolgende Verbreitung der Werbung zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind für den Verlag rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen oder sonstige Mittler Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform.
4. Die Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten aufgrund eines Werbeauftrages ist vorbehaltlich einer ausdrücklich zusätzlichen Vereinbarung in Textform untersagt.
5. Der Verlag gibt das Werbemittel in dem vereinbarten Umfang nach dem jeweils üblichen technischen Standard wieder. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
6. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies (Software-) Programm zu erstellen. Auch die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsinfrastruktur liegt außerhalb der Verantwortlichkeit des Verlages. Ein Mangel in der Darstellung der Werbemittels liegt daher insbesondere nicht vor, wenn - eine ungeeignete Soft- und/ oder -hardware zur Darstellung (z.B. Browser) verwendet wird, - Kommunikationsnetze anderer Betreiber gestört sind, - ein Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten vorliegt - oder der Ad-Server ausfällt, und die Störung nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
7. Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Werbemittel einschließlich derer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und zu übertragen. Der Auftraggeber räumt dem Verlag die für die Publikation erforderlichen Rechte hiermit ein. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich insbesondere auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Veröffenlichung ergeben können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
8. Verpflichtet sich der Verlag, Werbemittel für den Auftraggeber oder Dritte zu erstellen, beschränkt sich die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auf die Verwendung als Werbemittel auf dem vom Verlag betriebenen Portal. Die Einräumung weiterer Rechte an den Auftraggeber bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
9. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Werbemitteln im Zusammenhang stehen, hat der Auftraggeber den Verlag unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
10. Sollten Dritte den Verlag wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Werbemitteln oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von jeglicher Haftung freizustellen und dem Verlag die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche des Verlages bleiben unberührt.
11. Der Auftraggeber stellt dem Verlag alle auftragsrelevanten Werbemittel, Informationen und Datenmaterialien umgehend nach Vertragsschluss in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies geschieht spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn. Bleibt die rechtzeitige Lieferung aus, kann der Verlag dem Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erfüllung dieser Pflichten setzen. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber verpflichtet, fünfundzwanzig Prozent (25 %) des gesamten vereinbarten Entgelts zu zahlen.
12. Kosten für etwaige Änderungen der gelieferten Werbemittel oder ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
13. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Verlag nicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung einer Kopie des Werbemittels endet nach Erscheinen der letztmaligen Schaltung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
14. Der Verlag behält sich vor, Werbemittel - auch einzelne Schaltungen im Rahmen eines Werbeauftrags - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag z.B. wegen technischer Spezifikationen oder eines Verstoßes z.B. gegen AGB I, Ziffer 4 unzumutbar ist. Insbesondere kann der Verlag die Veröffentlichung eines Werbemittels einstellen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird.
15. Werbemittel sind vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages z.B. bei Werbekontingenten, das Recht zum Abruf mehrerer Werbemittel eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln.
16. Die Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus Vertragsverletzungen wird der Höhe nach auf den jeweiligen Nettopreis der Anzeige beschränkt, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht. Der Verlag haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
17. Die in der Anzeigenpreisliste aufgeführten Preise sind Nettopreise und werden zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Zahlbar 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Vorauszahlung bis 5 Werktage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
18. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Verträge.
19. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
20. Die übliche Vermittlungsprovision von 15 % wird nur einmalig und zwar ausschließlich Werbeagenturen gewährt. Agenturen erhalten diese bei Nachweis der Agenturtätigkeit, Vermittlung des Auftrages und fristgerechter Bereitstellung der Daten (Rechnungsstellung ausschließlich direkt an Agentur). Vom Verlag gewährte Agenturrabatte dürfen an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, offen oder verdeckt, weitergegeben werden.
21. Bei Nichtigkeit einer Klausel bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: Juni 2019
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(Abbildung: © Sattouf, Knaus Verlag)
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